Was schon mehrfach von Anwälten vorausgesagt wurde, ist jetzt eingetroffen: Die erste Abmahnung eines Fotos in der Facebook-Pinnwand, das nicht vom Accountinhaber, sondern von einem Dritten dort gepostet wurde.
In solchen Fällen kann der Accountinhaber gar nicht überprüfen, ob der Veröffentlicher des Fotos auch die nötigen Rechte dazu hat.
Nachlesen kann man diesen aktuellen Fall im Blog der Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum.
Facebook-Nutzer sollten ihre Privatsphäre-Einstellungen so machen, dass nur sie selbst dort neue Einträge veröffentlichen können, um solche teuren Abmahnungen zu vermeiden.