Um den Klarnamenszwang durchzusetzen, sperrt Facebook Konten von Nutzern, die nicht ihren korrekten Namen angegeben (zu) haben (scheinen), ihren Facebook-Account.
In zwei Verfahren im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes vor dem schleswig-holsteinischen Verwaltungsgericht unterlag jetzt das Unabhängige Zentrum für Datenschutz Schleswig-Holsteins (ULD).
Nach dem deutsche Bundesdatenschutz- und Telemediengesetz muss es aber auch möglich sein, den Dienst pseudonym zu nutzen .
Weitergehende Informationen dazu in Deutsch finden Sie bei Heise.
Über Klaus
Ich beschäftige mich schon seit 40 Jahren mit dem Internet. Meine Schwerpunkte sind Seitenerstellung, Programmierung, Analysen, Recherchen und Texte (auch Übersetzungen aus dem Englischen oder Niederländischen), Fotografie und ganz besonders die sozialen Aspekte der "Brave New World" oder in Merkel-Neusprech des "Neulands".
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