Das Land Baden-Württemberg hat allen Lehrern die dienstliche Facebook-Nutzung verboten. Das ist einer “Handreichung des Kultusministeriums” des Bundeslandes zu entnehmen. In dem Papier heißt es:
“Aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die Verwendung von sozialen Netzwerken für die dienstliche Verarbeitung personenbezogener Daten generell verboten. Hierunter fällt jegliche dienstlichen Zwecken dienende Kommunikation zwischen Schülern und Lehrkräften sowie zwischen Lehrkräften untereinander, ferner das (Zwischen)-Speichern von personenbezogenen Daten jeder Art auf sozialen Netzwerken.”
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