Nach einem Beschluss des OLG Frankfurt kann der Inhaber eines Internetzugangs nicht ohne Beweisaufnahme wegen Filesharing als Täter verurteilt werden. Das sagt der BeschlussAZ 11 U 53/11 vom 20.9.2011 des Oberlandesgerichts Frankfurt.
Im zugrunde liegenden Fall (AZ 2/18 O 248/08) hatte das Landggericht Frankfurt ohne weitere Beweisaufnahme den Anschlussinhaber als Täter verurteilt, obwohl er angegeben hatte, zur Zeit der Tat nicht im Haus gewesen und den Computer vorher ausgeschaltet zu haben. Deshalb käme er als Täter nicht in Frage.
Die Details finden Sie bei Golem, den Original-Beschluss in der PDF-Datei.