Die virtuelle Währung Bitcoins wird vom Bundesfinanzministerium als „Rechnungseinheit“ und eine Form privaten Geldes anerkannt.
Damit ist auch klar, dass für Geschäfte mit Bitcoins Umsatzsteuer gezahlt werden muss. Für Spekulationsgewinne gilt das nach einer Haltefrist nicht.
Über Klaus
Ich beschäftige mich schon seit 40 Jahren mit dem Internet. Meine Schwerpunkte sind Seitenerstellung, Programmierung, Analysen, Recherchen und Texte (auch Übersetzungen aus dem Englischen oder Niederländischen), Fotografie und ganz besonders die sozialen Aspekte der "Brave New World" oder in Merkel-Neusprech des "Neulands".