Nur zwei Wochen nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach Google Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten auf Verlangen aus den Such-Ergebnislisten streichen muss, hat der Konzern jetzt ein Formular für Löschanträge online gestellt. Die Bundesregierung plante ja auch schon eine entsprechende Schlichtungsstelle.
Antragsteller müssen die Forderung zu jedem einzelnen Link begründen und die Kopie ihres Ausweises hochladen, um den Missbrauch der Funktion zu vermeiden. Google betonte, dass ein Antrag auf Löschung nicht automatisch auch zur Streichung bestimmter Einträge aus den Suchergebnisse führe:
“Bei der Umsetzung dieser Entscheidung werden wir jede Anfrage individuell prüfen und zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen. Bei der Bearbeitung Ihres Antrags prüfen wir, ob die Ergebnisse veraltete Informationen über Sie enthalten. Wir untersuchen außerdem, ob ein öffentliches Interesse an den Informationen besteht, zum Beispiel, ob es um finanzielle Betrugsfälle, Berufsvergehen oder Amtsmissbrauch, strafrechtliche Verurteilungen oder das öffentliche Verhalten von Regierungsbeamten geht.“
Ob das Verfahren ausreicht, um das Urteil des EuGH umzusetzen, werden in Zukunft sicher noch die zuständigen Datenschutzbehörden und vermutlich auch die Gerichte klären müssen.