Vor dem Landgericht München hat die GEMA jetzt wie angekündigt eine Unterlassungsklage gegen Youtube eingereicht. Das berichtet die Wirtschaftswoche. Schon seit fast vier Jahren streiten sich die Verwertungsgesellschaft Gema und der Google-Ableger Youtube um die Vergütung für Abrufe von Musikvideos und Einblendungen bei Youtube.
Vorher waren Verhandlungen um Vergütungsforderungen zwischen der Gema und Youtube gescheitert. Die Verwertungsgesellschaft habe das Videoportal mit einer Abmahnung aufgefordert, „die willkürliche Einblendung von Sperrtafeln zu unterlassen“.
Dabei geht es um diesen Text, der eingeblendet wird, wenn ein Video in Deutschland nicht abgerufen werden kann: „Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, für die die Gema die erforderlichen Musikrechte nicht eingeräumt hat.“
Mehr Details dazu finden Sie bei Golem.
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