Verbraucherschützer haben vor dem Landgericht Berlin einen Etappensieg gegen bestimmte Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Internetgiganten Google erreicht.
Das Gericht hat am Dienstag 25 Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen des Konzerns für ungültig erklärt, teilte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) in Berlin mit.
Diese Klauseln seien entweder zu unbestimmt formuliert oder schränkten die Rechte der Verbraucher unzulässig ein. Das Urteil (Az. 15 O 402/12 LG Berlin) ist allerdings noch nicht rechtskräftig, und Google will in die nächste Instanz gehen. “Wir werden gegen das Urteil Berufung einlegen“, verlautete ein Sprecher des Unternehmens. “Wir sind davon überzeugt, dass unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung im Einklang mit den entsprechenden Gesetzen sind.”