Onlinehändler Amazon hat nach Angaben von Verbraucherschützern Gutscheine zum Nachteil von Kunden verrechnet. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg teilte am Freitag mit, dass sie in einem Streit darüber einen Sieg vor dem Landgericht München errungen hat.
Danach hat Amazon Kunden, die Ware mit einem Gutschein gekauft haben, bei einer Rückgabe nicht den gesamten Wert erstattet, sondern Amazon soll den Wert des Gutscheins abgezogen haben.
Das Gericht stufte dies als rechtswidrig ein, und Amazon muss demnach in Zukunft die Umstände unmissverständlich angeben, unter denen solche Gutscheine eingelöst werden können.
Über Klaus
Ich beschäftige mich schon seit 40 Jahren mit dem Internet. Meine Schwerpunkte sind Seitenerstellung, Programmierung, Analysen, Recherchen und Texte (auch Übersetzungen aus dem Englischen oder Niederländischen), Fotografie und ganz besonders die sozialen Aspekte der "Brave New World" oder in Merkel-Neusprech des "Neulands".
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