Im Rechtsstreit der Gema gegen Youtube um die Verwendung der Gema-Sperrtafeln hat das Landgericht München ein Urteil verkündet.
Das gab die Verwertungsgesellschaft gestern bekannt. Die Sperrtafeln auf Youtube seien illegale Anschwärzung und Herabwürdigung, sagt das Landgericht München.
Bei zahlreichen Musikvideos bei Youtube erscheint folgender Hinweis: “Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der Gema nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid.”
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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