Das Bundeswirtschaftsministerium will das Telekommunikationsgesetz (TKG) jetzt doch im kommenden Jahr ändern, um den Routerzwang abzuschaffen. Daran waren in den letzten Tagen erhebliche Zweifel aufgetaucht, weil ein entsprechender Passus im Entwurf der TK-Transparenzverordnung wieder gestrichen worden war.
Dazu erklärte jetzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, es teile die diesbezügliche Einschätzung der Bundesnetzagentur: „Die Abschaffung des Routerzwangs erfordert eine Festlegung des Netzabschlusspunktes. Diese Festlegung kann nur durch ein Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) erfolgen, nicht durch eine Verordnung (wie beispielsweise die TK-Transparenzverordnung). Die Diskussionen über die Festlegung des Netzabschlusspunktes im TKG laufen derzeit. Das BMWi wird 2015 einen Gesetzentwurf zur Änderung des TKG vorlegen. Darin soll unter anderem die Vorgabe des Koalitionsvertrags umgesetzt werden, den sogenannten Routerzwang abzuschaffen.“
Also können wir demnächst wieder auf die Herausgabe der Zugangsdaten zum Internet von allen Providern hoffen…
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