Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil dem Betreiber eines WLANs auferlegt, den Zugang dazu durch Verschlüsselung und ein Passwort zu schützen, wenn er eine Haftung für Rechtsverstöße Dritter, die darüber surfen, ausschließen möchte.
WLAN-Hotspots bei Veranstaltungen, in Hotels und Gaststätten sind ja grundsätzlich für Dritte gedacht, und auch dort ist die Rechtslage unsicher. Das gilt auch für Privatpersonen, die ihren WLAN-Zugang für andere öffnen wollen.
Jetzt soll die im Koalitionsvertrag stehende Abschaffung der Störerhaftung für Betreiber von offenen WLAN-Netzen auch endlich verwirklicht werden. Die Rheinische Post erfuhr aus Regierungskreisen , dass Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) im August einen Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung geben könnte, der die Störerhaftung lockert und es etwa Café-Besitzern erleichtern soll, offene WLANs anzubieten.
Das klingt allerdings nicht wirklich nach Abschaffung. Kein Wunder, denn die Abmahnanwälte wollen ja auch weiterhin die Menschen abkassieren…