Gesetzesvorschlag gegen die Störerhaftung

Vom Verein “Digitale Gesellschaft” kommt ein eigener Vorschlag zur Änderung des Telemediengesetzes, die die Störerhaftung neu regelt und auch Nicht-Provider wie Cafes und Privatpersonen die Freigabe ihres WLAN-Anschlusses an beliebige Dritte erlaubt, ohne rechtliche Nachteile befürchten zu müssen.

Wer sein WLAN anderen zur Mitnutzung zur Verfügung stellt, tut etwas Gutes und sollte dafür nicht potenziell bestraft werden“, erklärt der Vorsitzender des Vereins Markus Beckedahl. “Für Datenreisende ist diese digitale Nachbarschaftshilfe einem gereichten Glas Wasser vergleichbar. Auch kann man auf diese Art sozial Benachteiligten ermöglichen, im solidarischen Huckepackverfahren einen Internetzugang zu erhalten.”

Auch der Hartz-IV-Regelsatz berücksichtige keine Mittel für einen Internetzugang und besonders Kinder seien benachteiligt, wenn sie keinen Zugang zum Internet hätten. Und wer keinen Internetzugang hat, ist heute in unserer Gesellschaft doch schon ein Mensch zweiter Klasse.

Die miese Praxis von geldgerigen Abmahnanwälten hatte dazu geführt, dass der Bundesgerichtshof im Sommer 2010 entschieden hatte, dass der Inhaber eines nicht “marktüblich gesicherten” WLAN-Zugangs einem Rechteinhaber für Ansprüche wegen Filesharing haften müssen, auch wenn ihm der Dateitausch nicht nachgewiesen werden kann.

Aus Angst vor weiteren teuren Abmahnungen haben viele WLAN-Betreiber ihre Netze abgeschottet, erklärt der Verein. Es sei aber im Interesse der Gesellschaft, dass öffentliche Zugangspunkte zum Internet geschaffen würden.

Viele öffentliche Zugangspunkte zum Netz wurden schon geschlossen, darunter auch das vor allem wegen seines freien WLAN-Angebots bekannt gewordene Berliner Café St. Oberholz.

Über Klaus

Ich beschäftige mich schon seit 40 Jahren mit dem Internet. Meine Schwerpunkte sind Seitenerstellung, Programmierung, Analysen, Recherchen und Texte (auch Übersetzungen aus dem Englischen oder Niederländischen), Fotografie und ganz besonders die sozialen Aspekte der "Brave New World" oder in Merkel-Neusprech des "Neulands".
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2 Antworten zu Gesetzesvorschlag gegen die Störerhaftung

  1. Pingback: Spenden für Freifunk gegen WLAN-Abmahnungen | Klaus Ahrens: News, Tipps, Tricks und Fotos

  2. Das die Leute da direkt haften musste ist naja. Soweit ich mich entsinne war “Marktüblich dann auch WPK/2” und WEP war schon nicht ausstreichend. Wenn die wüssten wie schnell die Kids heute sich irgendwo reincracken/reinhacken. Alleine mit Backtrack. Hab mir das neulich mal angeschaut, hacking für jeden.

    Ist ein echt schwieriges Thema. Manche Router lösen es gut und manche sind im Standard offen, was halt ein Witz ist.

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