Die rechlichen Bedenken gegen die Verkehrsanalyse-Lösung Google Analytics sind jetzt offensichtlich ausgeräumt. Der Konzern hat den Forderungen der Datenschützer nachgegeben und die Datenschützer haben die Bedingungen für den legalen Einsatz von Google Analytics festgelegt. Diese Bedingungen liegen zu großen Teilen nicht in der Hand von Google, sondern bei den Betreibern der Webseiten.
Dazu gehört unter Anderem, dass in der Datenschutzerklärung eines Servers, der Google Analytics benutzt, diese Tatsache erwähnt werden und auch darauf hingewiesen werden muss, dass man die Funktionen von Google Analytics mit einem Browser-Plugin deaktivieren kann.