Vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) erhielt Google jetzt eine Abmahnung.
Die Verbraucherschützer werfen der Suchmaschine vor, Nachrichten, die an die in seinem Impressum genannte Support-Emailadresse verschickt wurden, nicht zu beantworten.
Emails an support-de@google.com lösten nur eine automatische Antwort-Email mit dem Hinweis aus, das Antworten aus technischen Gründen nicht möglich seien. Wegen der Vielzahl der Anfragen könne Google die Emails weder lesen, noch zur Kenntnis nehmen.
Diese fehlende echte Kontaktmöglichkeit via Email sei ein Verstoß gegen die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung nach dem Telemediengesetz.
Weitere Details dazu finden Sie bei ZDNet.