Das Besondere an Googles auf den Codecs VP8 und VP9 basierenden Videoformats WebM fürs Internet ist ihre Freiheit von Patentansprüchen Dritter. Nokia hat in Mannheim probiert, eines seiner Patente als verletzt einzuklagen.
Dieser Versuch ist heute gescheitert, das Gericht stellte fest, dass Googles WebM das Nokia-Patent nicht verletzt.
Damit ist Google weiterhin in der Lage, der Internet-Community einen offenen und qualitativ hochwertigen Video-Codec unter einer wirklich freien Lizenz zur Verfügung zu stellen.
Über Klaus
Ich beschäftige mich schon seit 40 Jahren mit dem Internet. Meine Schwerpunkte sind Seitenerstellung, Programmierung, Analysen, Recherchen und Texte (auch Übersetzungen aus dem Englischen oder Niederländischen), Fotografie und ganz besonders die sozialen Aspekte der "Brave New World" oder in Merkel-Neusprech des "Neulands".
Dieser Beitrag wurde unter
Internet,
News,
Recht,
Soziales,
Tipps und Tricks abgelegt und mit
freie Videocodecs,
Gericht,
Google,
Mannheim,
Urteil,
VP8,
VP9,
WebM verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den
Permalink.