Einige Provider schreiben ihren Kunden mit dem Segen der Bundesnetzagentur schon heute den Einsatz eines vom Provider vorgegebene Routers vor.
Darüber hinaus geben sie keine Zugangsinformationen mehr heraus, mit denen Nutzer eigene Router für den Internet-Anschluss konfigurieren oder den Zwangsrouter umkonfigurieren könnten. Dagegen häufen sich die Proteste.
Die Süddeutsche bringt es auf den Punkt: “Dürfen Internetprovider den Kunden vorschreiben, mit welchem Gerät sie ins Netz gehen? Verbraucherschützer und Netzaktivisten fordern ein Ende des sogenannten Routerzwangs. Die Nachteile für die Kunden seien viel zu groß.”
CDU, CSU und SPD wollen jetzt den Routerzwang beenden
Die Verhandlungsführer von CDU/CSU und SPD fordern nach einem Bericht von Heise im Rahmen der Koalitionsgespräche das Aus für den sogenannten Routerzwang. Die Politiker haben sich auf eine gesetzliche Klarstellung zum sogenannten “Netzabschlussgerät” verständigt, wie heise online aus Berliner Kreisen erfahren hat.
Der Nutzer muss danach beim Einsetzen von Routern die freie Wahl haben. Um dies sicher festzuschreiben, sollen sowohl das Telemediengesetz als auch das Telekommunikationsgesetz entsprechend präzisiert werden.
Ohne eine solche gesetzliche Klarstellung sehen die Politiker nicht nur die “große Gefahr, dass weiteres deutsches Know-how” in der Hardwarefertigung in Richtung Asien abfließt, sondern insbesondere, dass der Netzabschlusspunkt immer weiter zugunsten von Kabelbetreibern und anderen Zugangsanbietern und zulasten der Nutzer verschoben wird – mit allen üblen Folgen, gegen die die Kunden aktuell schon Sturm laufen.
Ohne Zugang zum Router hat man nur halbes Internet
Dadurch lassen sich nicht alle Endgeräte problemlos betreiben. Auch gibt es viele Nutzeranwendungen, für die ein direkter Zugriff auf den Router erforderlich ist, beispielsweise Onlinespiele, für die häufig die Freischaltung eines Ports im Router nötig ist, damit die Kommunikation mit anderen Spielern oder den Spieleservern erfolgen könne.
Auch VoIP-Telefone, SIP-Dienste oder der Zugriff vom oder zum Heimnetzwerk über verschiedene Daten- oder Tunnelprotokolle (FTP, SSH, PPTP etc.) benötigten in aller Regel freigegebene Ports.