Die Rechtsanwälte der Kanzlei Müller Müller Rößner (MMR) haben jetzt das Gutachten (PDF) veröffentlicht, das die Abmahn-Kanzlei Urmann + Collegen dem Landgericht Köln vorgelegt hatte. Es sollte die Funktionsweise der Software GladII 1.1.13 der Firma ItGuards beschreiben, die die IP-Adressen beim Abruf von Streams ermittelt haben soll.
Dies 12-seitige, spärlich bedruckte Papier ist nach den MMR-Anwälten ebenso nichtssagend wie dünn, spricht nicht von Streaming, sondern von Downloads und erwähnt auch das Porno-Portal Redtube mit keinem Wort.
Ebenso wenig wird darin auch nur angedeutet, wie man denn einen Stream protokollieren will, ohne Zugriff auf einen der beiden beteiligten Computer zu haben. Das ganze Ding ist einfach nur ein schlechter Witz, mit dem man höchstens gutgläubige und vor IT-Fachkenntnis nicht eben strotzende Richter aus Köln beeindrucken kann.
Auch der Anwalt Udo Vetter kommt zu dem Ergebnis: “Das Gutachten selbst ist nach meiner Einschätzung völlig untauglich. Insbesondere gibt es keine Auskunft darüber, wie die Abmahner die IP-Adressen der Nutzer ermitteln konnten.”
Das Klingt ja alles mehr als dubios….kann ja nich angehen das die damit durchkommen….denen sollte die Lizenz entzogen werden aber sofort!!