Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass die Verordnung gegen den Routerzwang bald in Kraft tritt. “Der Entwurf der Transparenzverordnung soll in den nächsten Wochen mit den beteiligten Ressorts, also den Bundesministerien, noch mal besprochen werden. Dann wird der Entwurf an den Bundestag weitergeleitet, um das erforderliche Einvernehmen herzustellen. Ziel ist, dass die Transparenzverordnung im Herbst in Kraft treten kann”, sagte eine Sprecherin der Bundesnetzagentur.
Den Entwurf der Rechtsverordnung, nach dem Endkunden den Router frei wählen können, hatte die Bundesnetzagentur schon im Februar 2014 vorgestellt. Die Anbieter müssen danach den Kunden die Zugangskennungen und Passwörter der Geräte mitteilen, damit diese auch ihre eigenen Router nutzen können.
Nach der bisherigen Gesetzeslage dürfen Internet-Service-Provider ihre Kunden noch daran hindern, eigene Router einzusetzen bzw. diese in vollem Umfang zu nutzen.
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