Nachdem ein Bürger auf FragDenStaat.de eine Aktenauskunft zur Prozenthürde bei der Europawahl beantragte, stellte ihm das Innenministerium das gewünschte Papier zur Verfügung.
Gleichzeitig untersagte das Ministerium jedoch unter Berufung auf das Urheberrecht eine Veröffentlichung.
Damit wird ein Recht, das zur Förderung von Künstlern und Autoren geschaffen wurde, zum Instrument staatlicher Zensur umfunktioniert.
Die Betreiber der Website FragdenStaat.de haben das Dokument des Innenministeriums trotzdem veröffentlicht. Eine Anwaltskanzlei hat sie deswegen im Namen des Ministeriums wegen Urheberrechtsverletzung abgemahnt.
Es geht um eine interne Stellungnahme des BMI, die entgegen einem Vermerk vom Ministerium auf der Website der Open Knowledge Foundation (OKF) publiziert wurde.
Das Ministerium stellte das Papier Mitte Dezember zur Verfügung – laut dem auf FragdenStaat geposteten Schreiben mit dem Vermerk, dass die Herausgabe nur zur privaten Kenntnisnahme sei. Eine Veröffentlichung sei urheberrechtlich nicht gestattet.
Der Ex-Verteidigungsminister und aktuelle Innenminister Thomas de Maizière, auf der Straße Thomas die Misere genannt, schiesst sofort scharf. Er will den im Interesse der Bürger arbeitenden Verein finanziell unter Druck setzen
Das Schreiben des OKF-Anwalts dazu ans Ministerium stellt unter anderem in Frage, ob die Stellungnahme wirklich urheberrechtlichen Schutz genießen. Auch der Vorwurf wird laut, dass das Ministerium “das Urheberrechts als Mittel der Pressezensur” nutze.
Dabei bittet der OKF selbst um Spenden für eine möglicherweise bevorstehende Auseinandersetzung vor Gericht. Unter dem Hashtag #Zensurheberrecht ruft der Verein die Internetnutzer dazu auf, den Fall auch auf Twitter zu diskutieren.
Geld für die Rechtsanwaltskosten, die Thomas die Misere dem Verein aufzuzwingen versucht, habe ich nicht – dafür ist das an sich wenig brisante Papier ab sofort auch hier downloadbar.