Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD steht zwar auch, die Große Koalition die entsprechende EU-Richtlinie “über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten” zur Vorratsdatenspeicherung umsetzen und diese personenbeziehbaren Informationen sechs Monate von Providern aufbewahren lassen will.
Aber vorerst wird es in Deutschland die umstrittene Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten wohl nicht geben. Der neue Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will zunächst eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abwarten.
Es sei nicht ausgeschlossen, dass die EU-Richter diese Richtlinie vollständig kassierten, begründete er seinen Entschluss. In diesem Fall würde die “Geschäftsgrundlage” für den Koalitionsvertrag komplett entfallen. “Dann müssten wir über die Vorratsdatenspeicherung ganz neu reden“, sagte Maas dem Spiegel. “Bis dahin liegt das Instrument für mich auf Eis.“