Kampf gegen Telefonwerbung, zweite Runde

Ein Gesetzentwurf des Bundesrates wurde in den Bundestag eingebracht, der den Belästigungen per Telefon ein Ende bereiten soll. Grundlage ist ein Vorschlag der Länder NRW, Berlin, Hamburg und Rheinland-Pfalz aus dem letzten Jahr.

In Zukunft sollen Werbeanrufe nur noch nach ausdrückliche schriftlicher Einwilligung erlaubt sein, was bisher noch mit einer kaum nachprüfbaren mündlichen Zustimmung erlaubt ist.

Am Telefon abgeschlossene Verträge müssen in Zukunft innerhalb zwei Wochen schriftlich bestätigt werden, sonst sind sie nicht gültig.

Damit sollte jetzt im zweiten Anlauf die lästige bis kriminelle Telefonwerbung ein Ende finden, denn so haben die Betrüger, von denen man Woche für Woche in den Medien hört, keine Chance mehr auf Erfolg.

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2 Antworten zu Kampf gegen Telefonwerbung, zweite Runde

  1. Helmut sagt:

    Die Politiker bauen bestimmt wieder irgendwas in das Gesetz ein, was das Ende der Belästigungen und Betrügereien wieder in weite Ferne rückt. Etwa eine Ausnahmegenehmigung für die Wochenenden…

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