Mobilfunkunternehmen müssen die Preise für ihre Handys jetzt eindeutig angeben. Dazu hat sie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gezwungen. Nachdem sie abgemahnt wurden, gaben die Unternehmen entweder Unterlassungserklärungen ab oder wurden durch Gerichtsurteile gezwungen, auf verschleierte Preisangaben zu verzichten.
Die Werbung mit “Smartphones für 1 €”, deren echten Preis man kaum erkennen kann, gab es ja seit Jahren. In der Werbung wurde eine sehr kleine Anzahlung herausgestellt und die wirklichen Kosten in den Monatsgebühren versteckt. Manche gaben auch nur die Monatsrate an.
Wer dann als Kunde den echten Preis des Handys wissen möchte, müssen den Preis über das Kleingedruckte ermitteln, was verhindert, dass man ein gutes Angebot sofort erkennt. Dabei verlangt die Preisabgabenverordnung eine deutliche Nennung des Endpreises wo immer möglich.