Mobilfunkprovider dürfen Prepaid-Konten nicht ins Minus rutschen lassen und ihre Kunden per AGB zum Ausgleich verpflichten. Das haben die Gerichte in zwei von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen an zwei Landgerichten angestrengten Verfahren entschieden.
Nach den Entscheidungen der beiden Landgerichte München (Az. 12 O 16908/12, PDF-Datei) und Frankfurt am Main (2-24 O 231/12, PDF-Datei) müssen die Kunden das Geld auch dann nicht bezahlen, wenn der Anbieter es in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen so geregelt hat, informierte die Verbraucherzentrale am Dienstag.
In den beiden Musterprozessen stellten die Landgerichte München I und Frankfurt am Main fest, dass eine solche Regelung den Kunden unangemessen benachteilige und deshalb unwirksam sei.
Gerade für Kinder und Jugendliche wählen deren Eltern oft Prepaid-Verträge, um die volle Kontrolle über die Mobilfunkausgaben zu haben.