Heute haben die Landesregierungen den Staatsvertrag für die Erhöhung des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro auf 18,36 Euro unterschrieben, gab die Staatskanzlei Rheinland Pfalz bekannt. „Mit der Unterzeichnung des Ersten Medienänderungsstaatsvertrages haben wir heute einen weiteren wichtigen Schritt gemacht, um die Beitragsempfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) umzusetzen“, äußerte sich die Vorsitzende der Rundfunkkommission, Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD).
Dadurch machten die Landesregierungen den Weg für die noch nötigen Abstimmungen in allen Länderparlamenten frei. Schon im März hatten die Ministerpräsidenten beschlossen, dass der Rundfunkbeitrag steigen soll.
Sachsen-Anhalt hatte sich dazu als einziges Bundesland enthalten. Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) wollte heute eine Erklärung abgeben, dass es im Landtag von Sachsen-Anhalt für eine Erhöhung der Gebühr keine Mehrheit gebe.
Mit seiner Unterschrift stimme der Regierungschef aber nicht einfach der geplanten Beitragserhöhung zu, ließ ein Sprecher wissen. Er wolle nur aus Respekt vor der Legislative den Weg für den nachfolgenden parlamentarischen Prozess freimachen. In der schwarz-rot-grünen Koalition von Sachsen-Anhalt ist die CDU-Fraktion dagegen – sie findet die Sparpläne von ARD, ZDF und Deutschlandradio nicht ausreichend.
Verdeckte Steuer: Jeder muss zahlen – ob Rundfunkteilnehmer oder nicht
Der Rundfunkbeitrag wird seit 2013 von jedem Inhaber einer Wohnung erhoben, egal ob und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind. Pro Wohnung fällt nur ein Rundfunkbeitrag an. Deshalb ist der Rundfunkbeitrag auch in der Bevölkerung sehr umstritten – fast elf Prozent der Beitragspflichtigen zahlen ihn einfach nicht und lassen es sogar auf eine Mahnung oder Zwangsvollstreckung ankommen. Außerdem wurden mehrere Klagen gegen den Rundfunkbeitrag eingereicht.