Das Landgericht Hamburg hat jetzt eine einstweilige Verfügung gegen den Versand von Abmahnschreiben im Namen der Firma The Archive AG durch die Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen erlassen. Das berichtet die Frankfurter Rundschau. Redtube hatte schon Anfang letzter Woche einen solchen Antrag gestellt.
“Wie vom Gericht entschieden, ist es der Firma The Archive AG von nun an untersagt, Abmahnschreiben an Nutzer der Internetplattform RedTube zu versenden, in denen behauptet wird, dass Nutzer das Urheberrecht von The Archive AG verletzt haben. Dies gilt nicht nur für die in den von der Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen versandten Abmahnschreiben benannten Videos, sondern für alle Streaming-Clips an denen die Firma The Archive AG Urheberrechte geltend macht”, heißt es in einer Mitteilung von Redtube.
Das Landgericht Hamburg nennt die Forderungen der Firma The Archive AG unbegründet. Die Nutzer hätten keinen Grund gehabt, davon auszugehen, dass die von Redtube angebotenen Pornos aus illegalen Quellen stammen. Der Protalbetreiber versichert erneut, dass “zu keiner Zeit Nutzerdaten, weder IP-Adressen noch sonstige Informationen, an Dritte weitergegeben” wurden.
Mein persönlicher Kommentar zu den Gaunern von der U+C-Pornomafia:
Es wird Zeit, dass diese notorischen kriminellen Abmahnanwälte ein Berufsverbot bekommen – ein passendes Weihnachtsgeschenk für den skrupellosen Herrn Urmann und seine “Collegen” wäre das allemale. Ich möchte lieber gar nicht wissen, wie viele Ehen und Partnerschaften diese “Pranger-Abmahner” auf dem Gewissen haben…
Und für die Richter aus Köln, die mit der Freigabe der Adressen von ihren Internet-Providern diese Abzocke von über 10.000 Deutschen, die sich nichts zuschulden haben kommen lassen, erst möglich gemacht haben, sollte es statt Luxusurlaub in sonnigen Gegenden vielleicht zwischen den Jahren eine zwangsweise Nachschulung in Sachen Internetabmahnungen geben.