Nach harscher Kritik an der jüngsten Abmahnwelle gegen vermeintlich illegal bei Redtube angeschaute Porno-Videos im Internet lenkt das Landgericht Köln jetzt ein.
Mehrere Kammern räumten schon ein, dass durch die verfügte Auskunftserteilung des Gerichts das Recht der Betroffenen möglicherweise verletzt worden sei, teilte das LG gestern mit. Sie “neigten dazu, an ihrer ursprünglichen Einschätzung nicht mehr festzuhalten“.
Schon jetzt sind im Landgericht Köln über 50 Beschwerden gegen die Beschlüsse eingegangen, die den Providern erlaubten, Nutzerdaten herauszugeben.
Einige Kammern haben signalisiert, dass sie die aufgekommenen Bedenken an der Ordnungsgemäßheit der Ermittlungen der IP-Adressen inzwischen für “beachtlich” hielten. “Endgültige Entscheidungen über die Beschwerden sind noch nicht ergangen“, machte das Gericht zugleich klar – die würden frühestens im Januar erwartet.