In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion zur NSA-Affäre heißt es nach einem Bericht von Golem, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) das Programm nicht nur in der Abhöranlage in Bad Aibling nutze, sondern seit Februar 2013 auch in zwei weiteren Außenstellen teste (Frage 67).
Das hatte der BND bisher nicht erwähnt. Zudem hält die Regierung danach in dem fünfzigseitigen Schreiben eine vollständige Erfassung der Kommunikation (“Full take“) mit XKeyscore “in den Grenzen des Artikel 10-Gesetzes” für rechtlich zulässig (Frage 80).
Disee Beschränkungen des sogenannten G10-Gesetzes gelten allerdings “nicht für Telekommunikationsanschlüsse im Ausland, sofern ausgeschlossen werden kann, dass Anschlüsse, deren Inhaber oder regelmäßige Nutzer deutsche Staatsangehörige sind, gezielt erfasst werden”, sagt der Paragraf 5 des Gesetzes.
Ein Sprecher der Bundesregierung bestätigte in der Tageszeitung (taz) diese Auffassung: “Sachverhalte, denen Anknüpfungspunkte zur Bundesrepublik fehlen, da insbesondere keine deutschen Staatsangehörigen betroffen sind, fallen nach Auffassung der Bundesregierung nicht in den Geltungsbereich des Art. 10 des Grundgesetzes.”
Den amerikanischen und britischen Geheimdiensten wird vorgeworfen, mit den Programmen XKeyscore und Tempora einen “Full take” des Internettraffics vornehmen zu können. Netzpolitiker warnen seit Wochen davor, dass diese Praxis einen Ringtausch an Daten ermöglichen kann.