Am Montag hat die Hamburger Verkehrsbehörde den Mitfahrdienst Uber verboten. Der Dienst vermittelt private Fahrer, die Mitfahrdienste mit ihrem eigenen Auto anbieten. Taxifahrer zeigten sich begeistert.
Für den gewerblichen Personenverkehr muss ein Anbieter eine Konzession und ein Fahrer einen Personenbeförderungsschein vorweisen können. Auch haben Autobesitzer ihre Fahrzeuge in der Regel nicht für gewerbliche Nutzung versichert, was deutlich teurer ist als eine normale Haftpflicht- und Kaskoversicherung.
Doch der amerikanische Anbieter legte jetzt Widerspruch ein, bestätigte die Behörde gestern. Uber sieht in den deutschen Regeln offenbar keinen Widerspruch zu seinem Geschäftsmodell.
“Uber wird sich selbst und sein Recht, in Hamburg Dienstleistungen anzubieten, verteidigen”, verlautete das Unternehmen, in das finanzstarke amerikanische Investoren ihr Geld investierthaben.
Das Risiko liegt damit vor allem bei den Freizeitchauffeuren, die sich mit UberPOP ein wenig dazuverdienen wollen. Ihnen droht jetzt eine Strafe von 1.000 Euro von der Verkehrsbehörde, wenn sie erwischt werden – und eventuell auch noch Ärger mit der Versicherung.