Die Firma Topexpert GmbH und einige beauftragte Patentanwälte versuchen nach einem Bericht von Heise seit letztem Monat, Geld von den Betreibern von Internetseiten zu bekommen, in denen es auch klickbare 360-Grad-Panoramen gibt.
Das Anschreiben ist noch keine Abmahnung und enthält zunächst auch keinen Geldbetrag – es schimpft sich “Berechtigungsanfrage”. Darin bieten die Anwälte den Abschluss einer Lizenzvereinbarung an, um eine vermeintliche “unrechtmäßige Nutzung” zu vermeiden – und diese Nutzungslizenzen sind unüblich teuer.
Eigentlich müßte der Beamte, der dieses Gebrauchsmuster eingetragen hat, die Kosten dieser Abzocke aus der eigenen Tasche bezahlen, dann würden solche Fälle, die wir ja schon von Gravenreuth & Co. kennen, wohl nicht mehr vorkommen!
Die eigentlich Abmahnanwälte zu nennenden Patentanwälte der Fa. Topexpert GmbH verweisen auf ein Gebrauchsmuster, das die Topexpert GmbH für ein interaktives Informations- und Kommunikationssystem hält. Damit ist eine 360-Grad Panoramaanzeige mit integrierten Schaltflächen, die auf mobilen Endgeräten gestartet werden kann, gemeint.
Ein entsprechendes Patent für das Unternehmen wurde nach Beschwerden abgelehnt.
Wer als Betroffener Hilfe und Unterstützung sucht, wird im Panorama-Forum fündig. Einige der Betroffenen haben schon eigene Anwälte eingeschaltet. Der Immobilienmaklerverband IVD soll auch schon aktiv geworden sein.