Gut 40 % der Internetkunden sind m nach einer Umfrage der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein mit ihren Providern unzufrieden un möchten genr wechseln. Und das wird durch das geänderte Telekommunikationsgesetz (TKG) jetzt deutlich erleichtert.
Die Hauptprobleme sind schlechter Kundenservice und ein mangelhaftes Preis-Leistungs-Verhältnis.
Das TKG wurde dahingehend novelliert, dass der Wechsel des Providers maximal einen Tag Unterbrechung verursachen darf, ansonsten ist der alte Provider verpflichtet, die Versorgung bis zur endgültigen Umstellung fortzuführen. Es sind allerdings keine Sanktionen festgelegt worden, falls die Provider dem nicht nachkommen – möglicherweise ein zahnloser Tiger, es wäre nicht der erste in diesem Bereich.
Beim Umzug kann ein Kunde zukünftig auch seinen Vertrag mitnehmen, ohne dass die Laufzeit wieder von vorne beginnt. Auch hier wäre es besser gewesen, festzulegen, dass der Umzug Grund für eine außerordentliche Kündigung ist. Es ist wohl kaum zu erwarten, dass jemand umzieht, nur um seinen Providervertrag loszuwerden.
Das Gesetz ist durch den Bundestag und den Bundesrat gegangen, jetzt muss es nur noch der Bundespräsident unterzeichen, damit es wirksam wird.