Nach einer Untersuchung von Trusted Shops haben noch viele Händler Nachholbedarf bei der Umsetzung der neuen Verbraucherrechte und riskieren deshalb sogar Abmahnungen.
Seit dem 13.6.2014 gelten neue Regeln für Onlinekäufe, weil in Deutschland das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft tritt. Dabei geht es insbesondere um neue Vorschriften zum Widerrufsrecht und zu den Informationspflichten der Anbieter zum Beispiel im Bestellprozess. Hier die wichtigsten Änderungen, die in die Verkaufsseiten eingebracht werden müssen:
- Unzulässigkeit von voreingestellten Zusatzleistungen
- Kostenlose Zahlungsmöglichkeit (Rechnung, Lastschrift)
- Nur tatsächlich aufgetretene Kosten dürfen weiter belastet werden
- Hinweis zu Ablauf und Kosten von Rücksendungen
Die Untersuchung ergab, dass 29 Prozent der untersuchten Shops kaum bis gar nicht auf die veränderte Rechtslage reagiert hätten, teilte die Zertifizierungsstelle Trusted Shops aus Köln mit. Nur die “größtenteils notwendigen” Änderungen setzten nach dem Bericht 34 Prozent der Shops um. Die Händler setzten sich damit angeblich einem hohen Abmahnrisiko aus.
Die größten Mängel Trusted Shops im neuen Widerrufsrecht. “Die Shopbetreiber greifen nach wie vor auf veraltete Belehrungen zurück, und auch das vorgeschriebene Muster-Widerrufsformular ist oft nicht verfügbar“, sagte dazu Carsten Föhlisch von Trusted Shops. Das Unternehmen vergibt nach einer entsprechenden Untersuchung ein Gütesiegel an seine Kunden, zu denen unter anderem so bekannte Online-Anbieter gehören wie die Commerzbank, Zalando und Bon Prix. Für die aktuelle Auswertung untersuchte Trusted Shop 100 Online-Händler.