Schon im April sollte Microsoft die in Dublin gespeicherten Daten eines seiner Kunden den Behörden der USA übergeben. Der Konzern weigerte sich mit einem entsprechenden Widerspruch die E-Mails, gespeicherten Dokumente und Metadaten – unter anderem Adressbuch-Inhalte, Buddy-Lists, Postanschrift – seines Kunden herauszugeben.
Der Widerspruch gegen den Beschluss wurde im Juli ebenfalls von einem New Yorker Gericht abgewiesen. Die Begründung lautete, maßgeblich sei nicht der Speicherort, sondern die Kontrolle über die angeforderten Informationen.
Zunächst zog die Richterin Loretta Preska ihren nicht vorhandenen Schwanz ein und setzte nach Vorstößen anderer US-Unternehmen erst einmal ihre Anordnung aus, um sie dann vorgestern wieder zu aktivieren.
Umgehend erklärte ein Microsoft-Sprecher , der Konzern werde die Daten weiterhin zurückhalten. Schließlich dürften dem Unternehmen in Massen die Felle davon schwimmen, wenn es milliardenschwere europäische Geschäftskunden nicht von der Sicherheit ihrer in Microsofts Cloud gespeicherten Daten überzeugen kann.
Die USA muss man sich dabei vorstellen wie Putin in der Ukraine. Frei nach Wilhelm Busch: Ist der Ruf erst ruiniert, lebt sich’s weithin ungeniert.
Einen ausführlicheren Bericht finden Sie bei Heise.