In zweiter Instanz entschied das OLG Düsseldorf genau wie das Bundeskartellamt und untersagte die Online-Videothek von RTL und Pro7Sat.1. Mit dieser Entscheidung ist das Projekt wohl gestorben.
Das Bundeskartellamt hatte die Gründung des Joint Ventures schon im März 2011 verboten. Die marktbeherrschende Stellung der beteiligten Fernsehsender würde dadurch zu sehr verstärkt.