Schon seit Jahren argumentieren die Zeitungsverleger über ihren Verband Newspaper Licensing Agency (NLA), dass das bloße Lesen von urheberrechtlich geschützten Online-Inhalten wie beispielsweise Zeitungsartikeln Urheberrechte verletze. Jetzt entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Grundsatzurteil zugunsten der Nutzer.
Wir Europäer können also auch in Zukunft ohne Angst vor der Verletzung von Urheberrechten im Internet surfen.
Die Richter begründeten, dass Kopien, die während des Betrachtens einer Internetseite automatisch im Cache-Speicher des benutzten Computers abgelegt werden, die Ausnahmebedingungen der europäischen Richtlinien zum Urheberrecht erfüllten und deshalb keine Lizenzgebühren anfielen. Mit diesem Urteil beendet das Gericht einen Rechtsstreit, der immerhin fünf Jahre dauerte .
Die Public Relations Consultants Association (PRCA) als Kontrahent der NLA begrüßte die Entscheidung der Richter am EuGH. “Wir sind sehr froh, dass der Europäische Gerichtshof unserer Argumentation gefolgt ist”, erklärte sie. “Das Gericht entspricht unserer Ansicht, dass der Versuch, Online-Inhalte grundsätzlich kostenpflichtig zu machen, nicht nur die PR-Branche einschränken würde, sondern die Rechte aller EU-Bürger, frei im Internet zu surfen. Das Urteil ist ein großer Schritt in die richtige Richtung.”
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