Den ersten Teil der Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtline sehen wir seit dem 1.8.2012 auf allen Bestellknöpfen in den Internet-Shops. “Kostenpflichtig bestellen” oder eine der anderen noch zulässigen Formulierungen steht da jetzt drauf.
Im nächsten Schritt kommt mal Erfreuliches für die Online-Händler – die sogenannte 40 €-Klausel, die Händler stark benachteiligte, wird fallen. Heute kann ein Kunde ein Produkt kommentarlos zurücksenden, ohne die Rücksendekosten zu tragen, wenn das Produkt unter 40 € kostete.
Mit dem Fall der Klausel sollte so mancher Streit, insbesondere bei der Rücksendung mehrerer Produkte, die einzeln unter 40 € kosteten, in Zukunft wohl nicht mehr aufkommen. Auch mit den vielen Abmahnungen zur 40 €-Klausel sollte es bald vorbei sein.
Eine ausführliche und empfehlenswerte Beschreibung der Auswirkungen der Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtline finden Sie bei Heise.
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