Die Online-Partnervermittlung Parship wurde verurteilt, ihren Kunden nach zwei Wochen ihr Widerrufsrecht gewähren, ohne nahezu den vollen Vertragspreis für die abgeschlossene Laufzeit zu berechnen.
Das entschied am 22. Juli 2014 das Landgericht Hamburg in einem Prozess (Aktenzeichen: 406 HKO 66/14), den die Verbraucherzentrale Hamburg führte.
Zugrunde lag ein Fall, bei dem ein Kunde einen Vertrag über eine sechsmonatige Mitgliedschaft zum Preis von 269 Euro innerhalb von 14 Tagen widerrief und dafür als “Wertersatz” satte 202 Euro zahlen sollte.
Nach diesem Urteil schuldet der Nutzer Parship aber nur einen Wertersatz von rund 20 Euro, denn darin heißt es: “Die Berechnungsart führt zu einer gesetzwidrigen Entwertung des Widerrufsrechtes.”