Auf seiner Website veranstaltet Zahlungsdienstleister PayPal aktuell unter dem Motto „Willste? Kriegste.“ eine 50.000-Euro-Verlosung, bei der unter den Teilnehmern jede Woche zehnmal 500 Euro verlost werden.
Aus Versehen hat Paypal nun einer größeren Anzahl von Teilnehmern eines Gewinnspiels eine Nachricht gesendet, dass sie 500 Euro gewonnen hätten. Darin heißt es:
„Herzlichen Glückwunsch, Sie gehören zu den glücklichen Gewinnern! Schauen Sie gleich mal in Ihrem Paypal-Konto nach, denn dort haben wir Ihnen die 500 Euro gutgeschrieben. Sie können Ihren Gewinn ab sofort einlösen. Viel Spaß bei Ihrem nächsten Einkauf wünscht Ihr Team von Paypal.“
Später hieß es dann: „Leider ist diese E- Mail aufgrund eines technischen Fehlers versendet worden. Dafür möchten wir uns entschuldigen. Die Verlosung hat noch nicht stattgefunden. Die Gewinner werden entsprechend in einer separaten E-Mail benachrichtigt.“
Auf Paypals Facebook-Seite berufen sich enttäuschte Kunden mit so einer „Pseudo“-Gewinnbenachrichtigung auf Paragraph 661a BGB, wonach ihnen die 500 Euro trotz Fehlers zustünden. Damit könnten sie durchaus Recht haben…
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