Mehrere Datenschutzaktivisten der Piratenpartei wollen eine Verfassungsbeschwerde gegen die vor ein paar Tagen verabschiedete Neuregelung der Bestandsdatenauskunft einreichen.
Auf einer extra zu dem Zweck eingerichteten Website nennen sie die Neuregelung einen „verfassungswidrigen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung“ und rufen auch alle Bürger dazu auf, sich der Verfassungsbeschwerde anzuschließen.
Durch die Form der Sammelbeschwerde kommen auf die Teilnehmer weder Anwalts- noch Gerichtskosten zu. Die Hauptbeschwerdeführer Katharina Nocun (Themenbeauftragte für Datenschutz) und Patrick Breyer (Kieler Landtagsabgeordneter) legen sechs Argumente vor, auf deren Basis die Beschwerde erfolgt.
Die gerade verabschiedete Neuregelung ist insbesondere wegen Datenschutzbedenken massiv in der Kritik, last not least weil das Vorliegen einer konkreten Gefahr zur Legitimierung der Datenabfrage im Gesetz nicht klar geregelt wurde. Damit wird auch die De-Mail als Mittel für vertrauliche Kommunikation mit Behörden in Teilen hinfällig.
Die Bundesregierung hielt diese Neuregelung der Bestandsdatenauskunft für nötig, nachdem schon die bisherige Praxis, im Februar 2012 in Teilen für verfassungswidrig befunden wurde.