In der aktuellen Diskussion um die Kosten illegaler Facebook-Partys fiel der Polizei jetzt eine “Gesetzeslücke” (Originaltext Hermann Benker, bayrische Polizeigewerkschaft) auf, wegen der dem Organisator einer Party erst eine Rechnung gestellt werden kann, wenn es zu Ausschreitungen komme und die Polizei einschreiten müsse.
Hier fragt man sich schon, wie es denn die Polizei gerne hätte? Bei der Einladung zu einer Facebook-Party vielleicht schonmal ein paar Hunderttausender für mögliche Polizeieinsätze hinterlegen?
Benker meint: “Wir haben hier eine Lücke im Gesetz, und die Polizei muss dagegen etwas tun.”