Wer ein Video streamt, der kopiert nicht – und begeht also auch keine Urheberrechtsverletzung. Das war die Antwort des Justizministerium auf eine kleine Anfrage der Partei Die Linke. Damit widerspricht auch die Regierung Anwälten, die Tausende Porno-Nutzer abgemahnt haben, weil sie sich Videoclips auf Redtube angesehen haben.
Inhaltlich ist diese Einschätzung des Justizministeriums, das sich dabei auf die Paragrafen 44a und 53 des Urheberrechtsgesetzes stützt, für Experten wirklich keine Überraschung. Viele teilen die Meinung, dass Videostreams im Browser nicht als Raubkopie bewertet werden können. Zu einer entsprechende Verdeutlichung im Gesetz will sich das Ministerium aber offensichtlich nicht durchringen. Man muss sich hier die Frage stellen, warum eigentlich nicht.
Allerdings haben die Gerichte in Deutschland die Frage nicht abschließend (sprich höchstinstanzlich) geklärt, weil sich natürlich noch kein Abmahnanwalt durch alle Instanzen treiben lassen hat. Und wenn das passiert ist, muss auch noch der Europäische Gerichtshof das letzte Wort sprechen…