Ab heute wollten die Abmahnanwälte der Anwaltskanzlei Urmann+Collegen (U+C) ja bis zu 150.000 Menschen, die möglicherweise Urheberrechte der Pornoindustrie verletzt haben, auf ihrer Homepage an den Pranger stellen.
Nachdem schon das Landgericht Essen nach einem Bericht von Golem verbot, dass Name und Adresse einer Betroffenen veröffentlicht werden, hat jetzt auch das Bayerische Landesamt für Datenschutz der Kanzlei U+C Rechtsanwälte durch eine Anordnung die Veröffentlichung einer Gegnerliste untersagt.
U+C will jetzt Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht einreichen. Bis die dann verhandelt ist, wird erstmal niemand an den Porno-Pranger gestellt. Und das ist auch gut so!