Porno-Pranger der Anwaltskanzlei U+C verboten

Ab heute wollten die Abmahnanwälte der Anwaltskanzlei Urmann+Collegen (U+C) ja bis zu 150.000 Menschen, die möglicherweise Urheberrechte der Pornoindustrie verletzt haben, auf ihrer Homepage an den Pranger stellen.

Nachdem schon das Landgericht Essen nach einem Bericht von Golem verbot, dass Name und Adresse einer Betroffenen veröffentlicht werden, hat jetzt auch das Bayerische Landesamt für Datenschutz der Kanzlei U+C Rechtsanwälte durch eine Anordnung die Veröffentlichung einer Gegnerliste untersagt.

U+C will jetzt Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht einreichen. Bis die dann verhandelt ist, wird erstmal niemand an den Porno-Pranger gestellt. Und das ist auch gut so!

Über Klaus

Ich beschäftige mich schon seit 40 Jahren mit dem Internet. Meine Schwerpunkte sind Seitenerstellung, Programmierung, Analysen, Recherchen und Texte (auch Übersetzungen aus dem Englischen oder Niederländischen), Fotografie und ganz besonders die sozialen Aspekte der "Brave New World" oder in Merkel-Neusprech des "Neulands".
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