Mit dem Jahr 2014 laufen die bisherigen Übergangsregelungen zum Rundfunkbeitrag aus. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen heute hin.
Beim Abgleich der Daten der Einwohnermeldeämter will der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio alle volljährigen Bürger in Deutschland anschreiben, die keiner der bereits angemeldeten Wohnungen zuzuordnen sind.
Der Rat der Verbraucherschützer: “Wer mit einem schon angemeldeten Beitragszahler zusammenlebt, sollte umgehend dessen Beitragsnummer mitteilen. Wer sich hingegen noch anmelden muss, kann dafür den mitgeschickten Antwortbogen nutzen. Für alle gilt: Wird nach dem dritten Schreiben nicht reagiert, meldet der Beitragsservice automatisch an und schickt eine Zahlungsaufforderung.”