Was RTL und ProSiebenSat1 vom Düsseldorfer Oberlandesgericht nach einem Kartellstreit verboten wurde, nämlich eine gemeinsame kommerzielle Videoplattform der beiden Sender, das hat die Google-Tochter Youtube-Movies inzwischen in Deutschland realisiert.
Auch Amazon-Tochter Lovefilm und Filmverleiher Videobuster bieten ihren Kunden Filme im Streamingverfahren an.
Die begründung der Düsseldorfer Richter ist angesichts von drei weiteren potenten Wettbewerbern, die schon auf dem Markt sind, ein echter Treppenwitz: “Die Gründung der gemeinsamen Plattform würde das marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen auf dem Markt für Fernsehwerbung weiter verstärken”.
Ähnlich wie bei den applefreundlichen Tablet-Urteilen aus Düsseldorf fragt man sich schon, ob das Düsseldorfer Landgericht eine Art amerikanische Vertretung in Wirtschaftsfragen ist. Man muss sich doch fragen, ob die Düsseldorfer Schwarzkittel noch wissen, worüber sie da entscheiden…