Die harmlosere Version von Falschnamen bei der Registrierung von Prepaid-Mobilfunkkarten sind beispielsweise “Alter Schwede” oder “Lisa Simpson”. Schlimmer als diese Fantasienamen ist aber die Benutzung des Namens einer wirklich existierenden Person, denn die kommt dabei schnell mal ungerechtfertigt unter Verdacht. Manchmal haben die Netzbetreiber auch gar keine Personendaten erhoben und abgespeichert.
Das kann man der Erhebung des Bundeskriminalamts (BKA) aus dem Jahr 2009 entnehmen, die der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung jetzt veröffentlicht hat. Darin kann man lesen: “Letztendlich läuft die aktuell bestehende Form der Bestanddatenerhebungspflicht in einer nicht unerheblichen Anzahl von Fällen ohne eine entsprechende Verifikationspflicht leer.”
“Der 2004 eingeführte Registrierungszwang für Prepaidkarten ist offensichtlich wirkungslos. Schlimmer noch bringt er teilweise sogar Unschuldige in Verdacht und muss deswegen dringend abgeschafft werden”, forderte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.
Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat im Sommer vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde gegen das Verbot anonymer Prepaid-Mobilfunkverträge in Deutschland eingereicht. Der frühere Richter, der für die Piraten im Landtag von Schleswig-Holstein sitzt, sagt: “Die von SPD und Grünen 2004 eingeführte Zwangsidentifizierung aller Nutzer von Prepaidkarten muss gestoppt werden. Sie gefährdet die freie und unbefangene Kommunikation und Internetnutzung, die in unserer Gesellschaft unverzichtbar ist.”
Weil Anonymität essenziell für die Äußerung unliebsamer Meinungen im Internet, für den vertraulichen Austausch von Geschäftsgeheimnissen, für die Koordinierung politischer Proteste, und für psychologische, medizinische und juristische Beratung sowie für Selbsthilfegruppen sei, könne anonyme Kommunikation nicht grundsätzlich verboten oder unter Generalverdacht gestellt werden, meint Ebeling.