Wer einem Onlinehändler im Internet gekaufte Waren wieder zurückschicken will, muss sich ab Mitte Juni 2014 umstellen. Kommentarloses Zurücksenden von Bestellungen innerhalb zwei Wochen sei dann nicht mehr möglich, sagte Eva Bell, Vorstand der Verbraucherzentrale Berlin.
“Verbraucher müssen künftig ausdrücklich den Widerruf ihres Kaufs erklären, am besten schriftlich”, ergänzte sie. Das gelte sowohl für Onlinebestellungen als auch für den Katalog-Versandhandel.
Neu ist auch, dass Kunden die Rücksendekosten jetzt generell selbst tragen müssen, sofern die Onlineshops sie nicht freiwillig übernehmen. Bisher galt das in Deutschland in aller Regel nur für einen Warenwert unter 40 Euro.
Grund für diese Änderungen ab dem 13. Juni ist die Angleichung der Regelungen in der Europäischen Union. Während die Verbraucher in anderen EU-Staaten von den neuen Vorschriften profitieren, weil der Onlinehandel dort bisher weniger geregelt war, müssen deutsche Kunden deutliche Nachteile hinnehmen – nicht nur in Sachen Bequemlichkeit.
“Deutsche Verbraucher müssen umdenken und können nicht mehr ihrer Routine folgen”, sagte Bell. Ab Juni haben die Onlinehändler das Recht, bei Rücksendungen Portogebühren zu erheben.
Den Versandhändlern steht es aber frei, wie sie die Rücksendungen zukünftig organisieren. Ich würde mal davon ausgehen, dass sich bei den allermeisten großen Versandhändlern nichts wesentliches ändert.
Das ist zu vermuten, einige, insbesondere die größeren, haben das ja schon angekündigt.