„Vor Gericht bekommt man keine Gerechtigkeit, sondern nur ein Urteil“ oder „Vor Gericht und auf Hoher See sind Sie in Gotte Hand“ machen deutlich, dass eine juristische Auseinandersetzung sich eigentlich immer und überall zur Überraschung der Beteiligten entwickeln kann. Deshalb wird auch in aller Regel vor einer Verhandlung vom Richter auf die Möglichkeit eines kostengünstigeren Vergleichs hingewiesen.
Bei den Patent- und Gebrauchsmusterklagen, mit denen sich iPhone-Hersteller Apple und seine Gegner aus dem Android-Lager, geführt von Samsung und Google gegenseitig überziehen, fragt sich der IT-Spezialist, ob er nicht besser hätte Jura statt Ingenieurswissenschaften studieren sollen.
Im Augenblick scheint Samsung die Nase vorn zu haben. ZDNet schreibt dazu: „Zuletzt konnte Samsung in den USA einen Sieg gegen Apple erringen. Das zuständige Bezirksgericht im kalifornischen San Jose hob das im Juni verhängte Verkaufsverbot gegen das Android-Tablet Galaxy Tab 10.1 auf. Nach einem Juryentscheid, der Samsung von Verstößen gegen Apples Tablet-Geschmacksmuster D504.889 freisprach, existierte laut Richterin Lucy Koh keine Grundlage mehr für die Verfügung.“
So ermutigt geht Samsung jetzt gegen das iPhone vor und hat eine weitere Patentklage gegen den Rivalen Apple eingereicht. Der Nachrichtenagentur Reuters sagte Samsung, Apple ließe ihnen keine andere Wahl, um ihre Innovationen und geistigen Eigentumsrechte zu schützen.
Samsung hatte schon vor der Markteinführung des iPhone 5 mit einer weiteren Klage gegen Apple gedroht, weil es davon ausgehen konnte, dass das jüngste Apple-Smartphone den schneollen 4G-Mobilfunkstandard LTE unterstützt.
Diese Annahme stellte sich dann auch als wahr heraus. Die Koreaner halten viele LTE-Patente. In der nun eingereichten Klage soll es aber um andere Techniken gehen.