Nachdem Apple vom Landgericht Düddeldorf den Verkauf des neuen und wirklich gelungenen Samsung Tablet Galaxy 10.1 per einstweiliger Verfügung europaweit verbieten ließ, empört sich jetzt der Hersteller am Mittwoch, dass es keine Anhörung vor der Verfügung gab. Das ist aber nach unserem Recht wohl auch nicht nötig, der Antragsteller muss nur das Gericht überzeugen.
Wie aber ein kleiner Richter an einem der untersten Gerichte in Deutschland in einem international sehr strittigen Fall ohne Anhörung der Gegenpartei ein Quasi-Verkaufsverbot für ganz Europa verhängen kann, ist nicht nur mir rätselhaft.