Die Bundesregierung will mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes die Telefonüberwachung in übelster Weise verschärfen.
So soll die Polizei beispielsweise private Telefon-PIN-Codes abfragen können – alles vollautomatisch und ohne nennenswerte Hürden wie zum Beispiel einen Richter, der über die Verletzung der Grundrechte entscheidet.
Eine konkrete Gefahr braucht nicht mehr vorliegen und auch ein konkreter Verdacht soll nicht mehr nötig sein. Zur leichteren Identifizierung der Betroffenen müssen die Provider dann auch mitteilen, wer sich hinter einer dynamischen IP-Adresse „verbirgt“.
Diese Vorhaben sind von Bürgerrechtlern wie dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und auch vom Deutschen Journalistenverband kritisiert worden.
Den Bundesrat hat das wenig gejuckt. Mit ein paar koleinen Änderungswünschen wurde das Gesetz einfach nur durchgewunken. Obwohl das Bundesverfassungsgericht im Januar entschieden hat, dass insbesondere die Verfahren zur Abfrage der Bestandsdaten gegen die Verfassung verstößt.
Dabei geht die geplante Regelung weit über die alte hinaus, obwohl ja schon diese
vom Verfassungsgericht als zu weitgehend kassiert wurde.
Denn jetzt will die Regierung den Providern automatische Datenschnittstellen vorschreiben. Provider mit mehr als 100.000 Kunden sollen es der Polizei erlauben, praktisch auf Knopfdruck solche Daten abzurufen.
Und das alles soll gemacht werden dürfen, ohne dass es ein Richter genehmigen muss.
In einem Rechtsstaat wäre es nicht möglich, dass ein Telefon- oder Internetprovider über eine Maßnahme entscheiden darf, die Grundrechte der Bürger außer Kraft setzt!
Aber offensichtlich haben unsere Politiker ihr Wahlvolk schon an die Wirtschaft verkauft…
Foto: Wikipedia, campsmum / Patrick Jayne and Thomas