Nach einer Vorabmeldung des Spiegel hat Bundesinnenminister Schäuble bei der Finanzministerkonferenz letzte Woche verhindert, dass Schwule und Lesben, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, die Vorteile des Ehegattensplittings nutzen können.
Eigentlich hatten sich die Spitzenbeamten der Länder und die obersten Finanzbehörden des Bundes schon Anfang März dahingehend geeinigt, dass auch eingetragene Lebenspartner das Splitting nutzen können.
Das sollte den ca. 25.000 eingetragenen Lebenspartnerschaften in Deutschland bis zur Klärung der Frage durch das Bundesverfassungsgericht Rechtsschutz geben.
Im Grunde sei die “Gleichstellung von schwulen Bürgern und lesbischen Bürgerinnen bei der Einkommensteuer verfassungsrechtlich geboten” sagt dazu Volker Beck von den Grünen und fordert, dass Schäuble seinen ideologischen Widerstand aufgibt.